Mietrecht.
Gut beraten als Mieter und Pächter.
Was ist das Mietrecht?
Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt der Familie. Die Mietkosten stellen einen grossen Posten im Budget dar. Mietstreitigkeiten gehen den betroffenen Mietern oft sehr nah. Umso wichtiger ist es, gut beraten und vor Gericht professionell vertreten zu sein. Wir arbeiten mit vielen Rechtsschutzversicherungen zusammen, die oft auch einen beträchtlichen Teil der Anwaltskosten tragen. Wir übernehmen für Sie nicht nur den Rechtsstreit, sondern kümmern uns als Ihr Partner auch um die Formalitäten mit Ihrer Versicherung.
Dabei unterstützen wir Sie
Wir erstellen und überprüfen für Sie Miet- und Pachtverträge. Insbesondere bei Geschäftsraummieten oder im Gewerbe ist es wichtig, die oft komplexen Verträge sauber auszuarbeiten und zu überprüfen. Als Experten beraten wir Sie und helfen Ihnen, damit Sie in jedem Punkt sicher sind, was Sie unterzeichnen.
Kontaktieren Sie uns einfach, wir sind gerne für Sie da.
Ein einmal festgelegter Mietzins ist nicht zwingend über das gesamte Mietverhältnis gleich. Der Vermieter kann unter gewissen Umständen Mietzinserhöhungen durchsetzen. Der Mieter kann seinerseits bei Mängeln oder bei einer Reduktion des Referenzzinssatzes eine Mietzinsreduktion beantragen. Insbesondere bei Mängeln am Mietobjekt steht dem Mieter auch die Möglichkeit offen, den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen zu lassen.
Wir unterstützen Sie in all diesen Fragen gerne beratend und prozessierend. Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
Die Nebenkosten gelten nicht umsonst oft als «zweite Miete». Oft werden Akontozahlungen vereinbart. Nach einem Jahr erfolgt die Abrechnung durch den Vermieter. Welche Nebenkosten überhaupt auf den Mieter überwälzt werden dürfen und welche Voraussetzungen hier gegeben sein müssen, ist angesichts der Masse an möglichen Nebenkosten nicht immer ganz einfach zu beantworten.
Wir helfen Ihnen weiter und unterstützen Sie in allen Bereichen im Zusammenhang mit ihrer Nebenkostenabrechnung. Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
Eine Kündigung des Vermieters ist an Formvorschriften gebunden. Die Kantone stellen hierfür ein amtliches Formular zur Verfügung. Für den Vermieter lassen sich viele Probleme vermeiden, wenn er die Formvorschriften im Mietrecht von Beginn an konsequent beachtet.
Die Mieterschaft kann eine Kündigung aus verschiedenen Gründen anfechten. Des Weiteren kann eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangt werden, wenn die Kündigung für den Mieter eine ausserordentliche Härte darstellt.
Wir beantworten Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen im Mietrecht und der Erstreckung des Mietverhältnisses. Im Prozess vor der Schlichtungsbehörde und dem Gericht sind wir stets an Ihrer Seite und setzen uns konsequent für Ihre Anliegen ein. Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
Brauchen Sie unsere Unterstützung? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.