Schuldbetreibung und Konkurs
Die Selbsthilfe ist einem Gläubiger in der Schweiz grundsätzlich verboten. Deshalb wird die Durchsetzung von Geldforderungen mittels staatlicher Gewalt im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz geregelt.
Ich berate und vertrete Sie umfassend in Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren. Dazu zählen beispielsweise:
- Einleitung eines Betreibungsverfahrens
- Arrestverfahren und Arrestprosequierung
- Rechtsöffnungsverfahren
- Paulianische Anfechtungsklagen (Rückführung von dem Schuldner entzogenen Vermögenswerten)
- Widerspruchs-, Aussonderungs- und Kollokationsklagen
- Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen
- Löschung eines ungerechtfertigten Betreibungsregistereintrages